Bananenflanker Feriencamp - das "etwas andere" Fußballferien-Trainingslager für Kids.

Fußballferien im Zeichen der Banane - wie immer bei uns: "etwas anders":
| magische, bananige und vor allem legendäre Fußball-Ferienmomente erleben
| für Kinder von 6-14 Jahren
| bei unserem Partnerverein in Deiner Region vorort
| mit unseren Legenden als Trainer
| mit Manni Ballnane und unseren Attraktionen wie Soccer Darts am Start
| mit werteorientierten gesellschaftpädagogischen Elementen (z.B. Nachhaltigkeit, Gesundheit, Inklusion)
...alle weiteren Detailinfos findest Du hier!

An mögliche Stützpunktvereine:
wenn Ihr Interesse habt, in 2024 oder 2025 ein Bananenflanker Feriencamp auszurichten, kommt gerne auf uns zu! Kontakt: [email protected]

Manni & die Coaches…legendär!

Anmeldung zu unseren Camps:

Die Anmeldung zu unseren Feriencamps ist ganz einfach möglich bei
| der Jugendleitung des jeweiligen Stützpunktvereins oder 
| direkt bei uns per Mail unter [email protected] 

Fußballferienspaß und noch viel mehr…legendär!

Feriencamp SV Wildenau / SpVgg Windischeschenbach 29.07.-31.07.2024 


| magische, bananige und vor allem legendäre Fußball-Ferienmomente 
| 3 Tage Fußballferien für Kinder von 6-14 Jahren
| Euer Vereinsgelände als Veranstaltungsort
| Termin: 29.07.-31.07.2024
| mit den Nachwuchsabteilungen von Wildenau und Windischeschenbach als Camppartner
| mit unseren Bananenflankern und Ex-Profis als Trainer
| mit eigener Torwarttrainingsgruppe bei ausreichend Anmeldungen
| mit Manni Ballnane und unserem Soccer Darts am Start
| fachlich professionelle Betreuung täglich von 10-16 Uhr
| täglich 2 Trainingseinheiten mit Technik- und Taktikübungen
| Ausrüstung für jeden Teilnehmer 
  (Trikot, Hose, Stutzen, Trinkflasche, kleine Überraschung)
| Verpflegung (Mittagessen, Getränke) für die Kids inklusive
| Mittags Fun Parcours mit dem Bananenflanker Soccer Darts
| Teilnahmegebühr: 149,- EUR pro Kind; 
  für Vereinskinder Eueres Stützpunktvereins 
  oder jedes weitere Kind einer Familie 129,- EUR

Feriencamp TSV Deuerling 07.08.-09.08.2024 


| magische, bananige und vor allem legendäre Fußball-Ferienmomente 
| 3 Tage Fußballferien für Kinder von 6-14 Jahren
| Euer Vereinsgelände als Veranstaltungsort
| Termin: 07.08.-09.08.2024
| mit der Nachwuchsabteilung des TSV als Camppartner
| mit unseren Bananenflankern und Ex-Profis als Trainer
| mit eigener Torwarttrainingsgruppe bei ausreichend Anmeldungen
| mit Manni Ballnane und unserem Soccer Darts am Start
| fachlich professionelle Betreuung täglich von 10-16 Uhr
| täglich 2 Trainingseinheiten mit Technik- und Taktikübungen
| Ausrüstung für jeden Teilnehmer 
  (Trikot, Hose, Stutzen, Trinkflasche, kleine Überraschung)
| Verpflegung (Mittagessen, Getränke) für die Kids inklusive
| Mittags Fun Parcours mit dem Bananenflanker Soccer Darts
| Teilnahmegebühr: 149,- EUR pro Kind; 
  für Vereinskinder Eueres Stützpunktvereins 
  oder jedes weitere Kind einer Familie 129,- EUR

Feriencamp ATSV Kelheim 28.10.-30.10.2024 


| magische, bananige und vor allem legendäre Fußball-Ferienmomente 
| 3 Tage Fußballferien für Kinder von 6-14 Jahren
| Euer Vereinsgelände als Veranstaltungsort
| Termin: 28.10.-30.10.2024
| mit der Nachwuchsabteilung des ATSV als Camppartner
| mit unseren Bananenflankern und Ex-Profis als Trainer
| mit eigener Torwarttrainingsgruppe bei ausreichend Anmeldungen
| mit Manni Ballnane und unserem Soccer Darts am Start
| fachlich professionelle Betreuung täglich von 10-16 Uhr
| täglich 2 Trainingseinheiten mit Technik- und Taktikübungen
| Ausrüstung für jeden Teilnehmer 
  (Trikot, Hose, Stutzen, Trinkflasche, kleine Überraschung)
| Verpflegung (Mittagessen, Getränke) für die Kids inklusive
| Mittags Fun Parcours mit dem Bananenflanker Soccer Darts
| Teilnahmegebühr: 149,- EUR pro Kind; 
  für Vereinskinder Eueres Stützpunktvereins 
  oder jedes weitere Kind einer Familie 129,- EUR

Das Bananenflanker Feriencamp - unterstützt von:

Hummel.


11Teamsports Vilshofen.

Unsere Trainer:

Michael Hofmann

| Campleiter / TW-Trainer

| Inhaber der Fußballtrainer A-Lizenz

| fast 400 Profieinsätze

| u.a. TSV 1860 München, SSV Jahn Regensburg

| Löwen-Legende

Benny Lauth

| Trainer

| Inhaber der Fußballtrainer A-Lizenz

| fast 500 Profieinsätze

| u.a. TSV 1860 München, VfB Stuttgart, Hamburger SV

| Ex-Nationalspieler

| Löwen-Legende

| Deutscher Meister

| Ungarischer Pokalsieger

Torben Hoffmann

| Trainer

| fast 500 Profieinsätze

| u.a. TSV 1860 München, SC Freiburg, Eintracht Frankfurt, Bayer 04 Leverkusen

| Deutscher Vizemeister 2000

| Presenter bei SKY Deutschland

Jimi Müller

| Campleiter / Trainer

| rund 350 Profieinsätze

| u.a. SSV Jahn Regensburg, Dynamo Dresden, SpVgg Unterhaching

Tim Haberl

| Trainer

| Inhaber der Fußballtrainer B-Lizenz

| Aktuell Co-Trainer Bayernliga Herren ASV Cham

| Bananenflanker Teammitglied seit 2018

Christian "Eide" Eidenhardt

| Trainer / Kids-Coach

| Inhaber der Fußballtrainer B-Lizenz

| Spieler der CP-Nationalmannschaft

| Bananenflanker Teammitglied seit 2015

Feriencamp AGB´s:

1.    Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung für ein Angebot des Bananenflanker Feriencamp (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

2.    Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.bananenflanker-legenden.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3.    Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Feriencamp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

4.    Bezahlung

Nach der Anmeldung erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr. Der Rechnungsbetrag, der auch in der Anmeldebestätigung ausgewiesen ist, ist spätestens 14 Tage nach Zustellung der Anmeldungsbestätigung zu begleichen. Die Bankverbindung für die Überweisung finden Sie auf der Anmeldebestätigung.

5.    Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter  pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
 Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten sechs Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten, der Teilnehmer erhält dann aber die für ihn vorbereitete Ausrüstung (Trikot, Hose, Socken, Trinkflasche, Ball, Turnbeutel). Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

6.    Durchführung

Für die Dauer der Leistung des Bananenflanker Feriencamp übertragen die Erziehungsberechtigten dem Campleiter des Bananenflanker Feriencamps die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Der Anbieter stellt sicher, dass der Campleiter eine entsprechende Befähigung zur Betreuung der Kinder nachweisen kann (Übungsleiterschein des blsv oder vergleichbarer Verbände.) 
 Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des Bananenflanker Feriencamp Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Campleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
 Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Campleiter, seinem Bevollmächtigten oder weiteren Mitarbeitern der Organisation Bananenflanker Legenden.

7.    Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Bananenflanker Feriencamp, den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps sind dem jeweiligen Campleiter des Bananenflanker Feriencamps oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung des Bananenflanker Feriencamps führen. Spezielle Hygienevorschriften und Anweisungen im Bezug auf Covid19 sind gesondert ausgewiesen in den mitgeltenden Unterlagen.

8.    Rücktritt, Absage und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Absage wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl

Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Partnerverein oder den Bananenflanker Legenden mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Kinder.

b) Absage wegen behördlicher Auflagen und allg. Verbote der Durchführung durch die Verfügungslage

Muss das Feriencamp wegen zum geplanten Durchführungszeitpunkt gültigen allg. Verfügungslage abgesagt werden, so werden dem Teilnehmer alle entstandenen Kosten rückerstattet. Der Teilnehmer hat aber die Möglichkeit, dass er gegen 50% der Teilnahmegebühr die für ihn vorbereitete Ausrüstung sowie das geplante Abschlussgeschenk erwirbt. Für die Spontanabsage aufgrund der allg. Verfügungslage gelten keine Fristen, eine derart begründete Absage kann auch noch unmittelbar vor dem Leistungsbeginn erfolgen.

c) Einhaltung der Campregeln

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

9.    Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung
 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
 3. die Richtigkeit der Beschreibung
 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt das Bananenflanker Feriencamp keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
 Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Bananenflanker Feriencamp übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Das Bananenflanker Feriencamp haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

11. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

13. Verwendung der Bildrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen den Bananenflanker Legenden unentgeltich, unwiederruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit dem Bananenflanker Feriencamp unter der Mitwirkung der/des bei der Anmeldung genannten Teilnehmerin/Teilnehmers entstehen.
 Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien (z. B. Printmedien wie Broschüren, Flyer, Zeitungen, Zeitschriften, etc.; Internet, Telekommunikationsdienste usw.) sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen der Bananenflanker Legenden auch unter Nennung des jeweiligen Nutzers sowie das Recht zur Umgestaltung und Bearbeitung. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Nachname des Kindes genannt werden. Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte übertagen werden. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden dabei vom Anbieter beachtet.

14. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. Anbieter: Torraum Sportmarketing & Events GmbH, Weingasse 8, 93047 Regensburg, Rechtsform GmbH, Geschäftsführer Jim-Patrick Müller